Nutzer werden

Berechtigt zur Nutzung der Tafel sind Bezieher von Arbeitslosengeld II, Grundsicherungsleistungen, kleinen Renten, anderen geringen Einkünften. Die Berechtigung wird durch das Diakonische Werk Gießen geprüft.

Grundsätze: Es können nur so viel Lebensmittel ausgegeben werden, wie Spenden vorhanden sind. Im Einzelfall richtet sich die Menge nach der Personenzahl, die auf der Nutzerkarte vermerkt ist. Ein Anspruch auf bestimmte Lebensmittel besteht nicht. Bitte nicht vergessen, Transport- und Verpackungsmaterial mitzubringen. Für jeden Einkauf wird ein symbolischer Kostenbeitrag erhoben.

Wenn Sie Nutzer der Tafel Gießen werden wollen, tragen Sie bitte Ihren Vornamen, Ihren Nachnamen, Ihr Geburtsdatum, Ihre Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort), Ihre Telefonnummer und Ihre E-Mail-Adresse sowie Vornamen, Nachnamen und Geburtsdatum aller Personen, die zu Ihrem Haushalt gehören, nachfolgend ein.

Zum Nachweis Ihrer Berechtigung benötigen wir:

  • eine Kopie Ihres Personalausweises, Ihres Reisepasses oder eines anderen amtlichen Ausweises mit Lichtbild.
  • Einkommensnachweise, das sind der aktuelle Hartz-IV-Bescheid oder ein Einkommensbeleg (aktuelle Gehaltsbescheinigung, letzter Rentenbescheid oder ähnliches). Zum Einkommen gehören z.B. das Netto-Arbeitseinkommen, der Rentenauszahlungsbetrag, Arbeitslosengeld I, Zinseinnahmen, Unterhaltszahlungen, Kindergeld von allen Haushaltsangehörigen.

Bitte hängen Sie die Nachweise möglichst in einer PDF-Datei diesem Formular an (Dateigröße max. 5 MB).

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unseren  Datenschutzhinweisen.